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Beziehungen zu den Großeltern sind wichtig
Wenn zwischen einem Enkelkind und den Großeltern bereits hinreichende Bindungen bestehen, entspricht es regelmäßig dem Kindeswohl, dass diese Bindungen durch ein Umgangsrecht aufrechterhalten werden.

KG, Beschluss v. 6.7.2000 – 17 UF 4612/00