| Beziehungen zu den Großeltern sind wichtig |
| Wenn zwischen einem Enkelkind
und den Großeltern bereits hinreichende Bindungen bestehen, entspricht
es regelmäßig dem Kindeswohl, dass diese Bindungen durch ein
Umgangsrecht aufrechterhalten werden.
KG, Beschluss v. 6.7.2000 – 17 UF 4612/00 |