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Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft - Gesamtgutsverbindlichkeiten müssen zunächst berichtigt werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft ist ein Auseinandersetzungsvertrag erforderlich, daher muss ein Klageantrag auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsplan lauten. Damit ein Plan zur Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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