Die Eltern haften anteilig für die Kosten einer angemessenen Bestattung ihres volljährigen Kindes, wenn die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass beglichen werden können. Für den Fall, dass ein Elternteil nicht leistungsfähig
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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