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Kinder im Ausland besucht - keine außergewöhnliche Belastung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bundesfinanzhof hält an seiner Auffassung fest, dass Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden minderjährigen Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen wie im vorliegenden Fall besonders hoch (16.000 EUR für Flüge in die USA) sind.


BFH, 27.09.2007 - Az: III R 28/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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