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Vermögen im Namen des Kindes angelegt - Eltern haben keinen Zugriff

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird von einem Elternteil, der als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelt, eine Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes getätigt, so steht dem Kind regelmäßig die Forderung materiellrechtlich zu, da das Kind nomineller Kontoinhaber ist.


OLG Saarbrücken, 28.12.2007 - Az: 4 U 8/07


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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