| Ausländische Privatschule - Schulgeld als Sonderausgabe? |
| Schuldgeld für den
Besuch einer Privatschule im EU-Ausland kann nur dann als Sonderausgabe
abgezogen werden, wenn dies für eine vergleichbare inländische
Schule möglich wäre. Möglich ist dies für vergleichbare
inländische Schulen nur dann, wenn die jeweilige Privatschule - je
nach Schultyp - staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt ist.
FG Rheinland-Pfalz, 11.7.2007 - Az: 2 K 1741/06 |