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Ausländische Privatschule - Schulgeld als Sonderausgabe?
Schuldgeld für den Besuch einer Privatschule im EU-Ausland kann nur dann als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn dies für eine vergleichbare inländische Schule möglich wäre. Möglich ist dies für vergleichbare inländische Schulen nur dann, wenn die jeweilige Privatschule - je nach Schultyp - staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt ist.

FG Rheinland-Pfalz, 11.7.2007 - Az: 2 K 1741/06