| Filesharing der Kinder - Pflichten der Eltern |
| Eltern sind gegenüber
ihren minderjährigen Kindern verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung
von Rechtsverletzungen über den Internetanschluß zu treffen.
In diesem Zusammenhang gehört zum zumutbar möglichen das Spektrum
von der Einrichtung gesicherter Nutzerkonten bis hin zur Installation eines
Firewalls, der Filesharing verhindert. Sind die Eltern aufgrund fehlender
Sachkunde nicht in der Lage, so muß fachkundige (und entgeltliche)
Hilfe hinzugezogen werden. Kindern und Jugendlichen darf ein Internetzugang
nicht ungeschützt überlassen werden.
LG Hamburg - Az: 308 O 139/06 |