|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SONSTIGES|
Kindergartenkosten - Bedarf des Kindes
Die Kosten eines zumindest halbtägigen Kindergartenbesuchs zählen zum Bedarf des Kindes. Dies gilt auch dann, wenn der betreuende Elternteil die Betreuungsmöglichkeit nutzt, um einer stundenweise Beschäftigung nachzugehen, da der Kindergarten dem Kindeswohl dient. Der Kindergarten erfüllt eine gewisse Kontrollfunktion über die Kinder und das Erziehungsverhalten der Eltern und erfüllt darüber hinaus die Funktion des "Spielens auf der Straße", was heutzutage kaum noch möglich ist. Desweiteren spielt auch der Sozialverband im Kindergarten, der in Familien oftmals nur noch rudimentär vorhanden ist, eine wichtige Rolle.

KG, 3.4.2007 - Az: 13 UF 46/06