Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.776 Anfragen

Kindergartenkosten gehören zum Bedarf des Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Kosten eines zumindest halbtägigen Kindergartenbesuchs zählen zum Bedarf des Kindes.

Dies gilt auch dann, wenn der betreuende Elternteil die Betreuungsmöglichkeit nutzt, um einer stundenweise Beschäftigung nachzugehen, da der Kindergarten dem Kindeswohl dient.

Der Kindergarten erfüllt eine gewisse Kontrollfunktion über die Kinder und das Erziehungsverhalten der Eltern und erfüllt darüber hinaus die Funktion des „Spielens auf der Straße“, was heutzutage kaum noch möglich ist.

Desweiteren spielt auch der Sozialverband im Kindergarten, der in Familien oftmals nur noch rudimentär vorhanden ist, eine wichtige Rolle.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 24 Abs. 1 S. 1 SGB VIII hat ein Kind ab dem dritten Lebensjahr Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter drei Jahren ist immerhin ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).

Dieser Anspruch des Kindes dient in erster Linie und vorrangig dem Kind.

Dieses soll die Gelegenheit haben, in einer Gruppe mit anderen Kindern stundenweise oder tageweise betreut zu werden und hierdurch nicht nur soziale Kontakte zu pflegen und soziales Verhalten zu lernen, sondern darüber hinaus auch eine Förderung und Erziehung zu erhalten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe