| Kindergartenkosten - Bedarf des Kindes |
| Die Kosten eines zumindest
halbtägigen Kindergartenbesuchs zählen zum Bedarf des Kindes.
Dies gilt auch dann, wenn der betreuende Elternteil die Betreuungsmöglichkeit
nutzt, um einer stundenweise Beschäftigung nachzugehen, da der Kindergarten
dem Kindeswohl dient. Der Kindergarten erfüllt eine gewisse Kontrollfunktion
über die Kinder und das Erziehungsverhalten der Eltern und erfüllt
darüber hinaus die Funktion des "Spielens auf der Straße", was
heutzutage kaum noch möglich ist. Desweiteren spielt auch der Sozialverband
im Kindergarten, der in Familien oftmals nur noch rudimentär vorhanden
ist, eine wichtige Rolle.
KG, 3.4.2007 - Az: 13 UF 46/06 |