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Hauskredit - Haftung der Lebensgefährtin?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der Lebensgefährte, der mit seiner Lebensgefährtin die Finanzierung eines Einfamilienhauses über ca. 350.000 EUR unterzeichnet hat, alleiniger Eigentümer des finanzierten Objekts, so ist keine Mitdarlehensnehmerschaft der Lebensgefährtin anzunehmen. In diesem Fall liegt lediglich ein Schuldbeitritt vor, auf den die Grundsätze über die Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen wegen krasser finanzieller Überforderung anwendbar sind.
Im vorliegenden Fall hatte die 27 Jahre alte selbständige Lebenspartnerin lediglich geringe Einkünfte und wäre vermutlich nie in der Lage gewesen, die anfallenden Schulden zu bezahlen. Daher sei der Vertrag zwischen ihr und der Bank unwirksam, so das Gericht.


OLG Dresden, 19.07.2006 - Az: 8 U 1380/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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