Kann der Eindruck einer Nothochzeit, die keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente begründet, nicht ausgeräumt werden, so ist ein Anspruch auf Witwenrente abzulehnen.
LSG Hessen, 22.01.2007 - Az: L 2 R 220/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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