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Keine Witwenrente nach Nothochzeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann der Eindruck einer Nothochzeit, die keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente begründet, nicht ausgeräumt werden, so ist ein Anspruch auf Witwenrente abzulehnen.


LSG Hessen, 22.01.2007 - Az: L 2 R 220/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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