Wird auf Antrag eines Ehegatten eine getrennte Veranlagung durchgeführt, so ist auch der andere Ehegatte gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 EStG zwingend verpflichtet, getrennt zu veranlagen.
BFH, 21.09.2006 - Az: VI R 80/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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