Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind ist gem. § 50 FGG nicht anfechtbar (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats). Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers sind als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig.
KG, 04.07.2006 - Az: 18 WF 119/06, 18 WF 127/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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