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Gutachten zur Erziehungsfähigkeit - Keine Beschwerde der Eltern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt das Familiengericht ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit von Eltern in Auftrag, so verletzt dies die Eltern nicht in ihren Rechten. Daher können sich die Eltern grundsätzlich nicht gegen das Gutachten wehren. Ein anderes

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn