Gibt das Familiengericht ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit von Eltern in Auftrag, so verletzt dies die Eltern nicht in ihren Rechten. Daher können sich die Eltern grundsätzlich nicht gegen das Gutachten wehren. Ein anderes
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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