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Türkeireisen nichts für Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde einem Vater untersagt, seinen Sohn mit in den Türkeiurlaub zu nehmen. Die Mutter hatte aufgrund der kurz vorher erfolgten Terroranschläge in der Türkei Sicherheitsbedenken. Die Sorge um das leibliche Wohl des Kindes war trotz mangelnder konkreter Gefahr nachvollziehbar, das Sicherheitsbedürfnis des Kindes überwiegt daher.


AG Fürstenfeldbruck, 30.08.2006 - Az: 1 F 956/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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