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Anteil des nicht verwaltenden Ehegatten am Gesamtgut keine Insolvenzmasse
a) In der Insolvenz des nicht verwaltenden Ehegatten gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht zur Insolvenzmasse.
b) Der verwaltende Ehegatte kann im Insolvenzverfahren des nicht verwaltenden die Gegenstände des Gesamtguts aussondern.

BGH, 4.5.2006 - Az: IX ZB 285/04