| Anteil des nicht verwaltenden Ehegatten am Gesamtgut keine Insolvenzmasse |
| a) In der Insolvenz des
nicht verwaltenden Ehegatten gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht
zur Insolvenzmasse.
b) Der verwaltende Ehegatte kann im Insolvenzverfahren des nicht verwaltenden die Gegenstände des Gesamtguts aussondern. BGH, 4.5.2006 - Az: IX ZB 285/04 |