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Versorgungsehe – Auf den Versorgungsgedanken kommt es an!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich nicht um eine Versorgungsehe i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, wenn die Absicht des Ehegatten, eine Versorgung für die Witwe zu schaffen, nachweislich nicht maßgeblich für die Heirat war.


LAG Niedersachsen, 12.11.2005 - Az: 3 Sa 667/05 B


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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