Es handelt sich nicht um eine Versorgungsehe i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, wenn die Absicht des Ehegatten, eine Versorgung für die Witwe zu schaffen, nachweislich nicht maßgeblich für die Heirat war.
LAG Niedersachsen, 12.11.2005 - Az: 3 Sa 667/05 B
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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