| Aussage gegen sorgeberechtigten Elternteil – Ergänzungspfleger |
| Es ist ein Ergänzungspfleger
zu bestimmen, wenn ein minderjähriges Kind gegen einen sorgeberechtigten
Elternteil als Zeuge vernommen werden soll und es die Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts
mangels erforderlicher Verstandesreife nicht erkennen kann, da in diesem
Fall die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist.
OLG Naumburg, 25.8.2005 – Az: 14 UF 64/05 |