Bei der Abwicklung der Kontakte des Kindes mit dem nichtbetreuenden Elternteil sind die Eltern einer wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung unterworfen. Diese kann sich auch darin äußern, daß der betreuende Elternteil an dem durch Wahrnehmung des Besuchsrechts entstehenden Aufwand beteiligt wird. Dies kann konkret bedeuten, daß der Vater nicht verpflichtet ist, sein Kind nach Ende eines Besuchs zu der Mutter des Kindes in eine andere Stadt zurückzubringen.
OLG Dresden, 07.02.2005 - Az: 20 UF 896/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


