| Erziehungsgeld für Ausländer? |
| Zwar ist es nicht mit dem
Gleichheitsgrundsatz vereinbar, Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis
von der Gewährung von Erziehungsgeld auszuschließen, es ist
jedoch durchaus zulässig, die Gewährung davon abhängig zu
machen, daß der die Betreuung des Kindes übernehmende Elternteil
nicht rechtlich an der Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit
gehindert ist.
BVerfG, 6.7.2004 – Az: 1 BvR 2515/95 |