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Ohne Zustimmung keine steuerliche Zusammenveranlagung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die gemeinsame Veranlagung scheidet aus, wenn sich einer der Ehepartner für eine getrennte Veranlagung entscheidet. Dies gilt auch dann, wenn eventuell eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Zustimmung zu einer gemeinsamen Veranlagung besteht. Dies ist im Finanzgerichtsstreit unerheblich. Nur bei völlig willkürlicher Verweigerung der Zustimmung kann ein anderes gelten.


FG Köln, 19.01.2005 - Az: 15 V 6203/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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