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Betreuungskosten von Schulkindern sind keine Sonderausgabe!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten der Betreuung eines Schuldkindes können nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, da der Betreuungsbedarf im Einkommensteuerbescheid ausschließlich durch Kindergeld oder den Betreuungsfreibetrag berücksichtigt wird.


FG Rheinland-Pfalz - Az: 1 K 2189/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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