Es kommt mit der Unterschrift unter eine Einverständniserklärung für eine Klassenfahrt durch mindestens einen Sorgeberechtigten ein wirksamer Vertrag zustande. Die Eltern sind sodann zur Zahlung der für die Fahrt entstehenden Kosten verpflichtet.
VG Braunschweig - Az: 6 A 149/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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