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Klassenfahrt muß nach Einverständniserklärung bezahlt werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt mit der Unterschrift unter eine Einverständniserklärung für eine Klassenfahrt durch mindestens einen Sorgeberechtigten ein wirksamer Vertrag zustande. Die Eltern sind sodann zur Zahlung der für die Fahrt entstehenden Kosten verpflichtet.


VG Braunschweig - Az: 6 A 149/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg