Ein arbeitender Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares kann den Kinderfreibetrag nur für sein leibliches Kind, nicht jedoch für das Kind des Partners geltend machen, da nur Eltern der Kinderfreibetrag zusteht.
BFH - Az: VIII R 88/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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