Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nur dessen Einkommen berücksichtigt. Auf die Einkommensverhältnisse des Partners einer eheähnlichen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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