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Bei der Ehewohnung hat der Eigentümer Vorrang
Gehört die Ehewohnung nur einem Ehegatten alleine, so sind gewichtige Gründe notwendig, um den Eigentümer aus seiner Wohnung zu drängen – etwa die Notwendigkeite der Abwendung einer unerträglichen Belastung (z.B. Gewaltanwendung des Eigentümers gegenüber Ehegatten und Kindern). Auch in solchen Fällen kann die Wohnung indes nur für einen bestimmten Zeitraum vorenthalten werden.

OLG Naumburg – Az: 14 UF 85/01