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Sozialhilfe in eheähnlicher Gemeinschaft?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Sozialhilfeanspruch eines der Kinder eines Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ist das Einkommen des anderen Partners nicht relevant. Der Umstand dass der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, beeinflußt

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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