| Erziehungsgeld für Autokauf gespart – Sozialhilfe futsch? |
| Bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe
besteht, muß grundsätzlich erst ein Auto verwertet werden. Dies
gilt auch dann, wenn das Fahrzeug vom angesparten Erziehungsgeld erworben
wurde, welches nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Da jedoch der
Förderungszeitraum für das Erziehungsgeld im vorliegenden Fall
abgelaufen war, sei das auf diesem Wege erworbene Fahrzeug kein Schonvermögen
mehr.
VG Mainz - Az: 2 L 146/04.MZ |