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Gemeinsames Ehegattenkonto – Pfändungsschutz?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vollstreckungsschuldner kann Pfändungsschutz geltend machen, wenn auf ein auf den Namen des Schuldners lautendes Konto auch die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten eingeht, der nicht über ein eigenes Konto verfügt. Der Pfändungsschutz beschränkt sich auf die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten.


LG Konstanz - Az: 62 T 42/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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