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Für Schulden des Ehegatten haften?
Eine Haftung der Ehefrau für Schulden ihres Ehegatten besteht nicht, wenn hierdurch eine finanzielle Überforderung entsteht. Diese liegt in jedem Fall dann vor, wenn nicht einmal die laufenden Zinsen aufgebracht werden können. Eine – vorliegend von der Bank erwirkte – Schuldanerkenntnis ist in diesem Fall sittenwidrig. Die Vermögensverhältnisse der nicht berufstätigen Frau hätten der Bank auffallen müssen.

OLG Koblenz - Az: 5 W 568/03