| Für Schulden des Ehegatten haften? |
| Eine Haftung der Ehefrau
für Schulden ihres Ehegatten besteht nicht, wenn hierdurch eine finanzielle
Überforderung entsteht. Diese liegt in jedem Fall dann vor, wenn nicht
einmal die laufenden Zinsen aufgebracht werden können. Eine – vorliegend
von der Bank erwirkte – Schuldanerkenntnis ist in diesem Fall sittenwidrig.
Die Vermögensverhältnisse der nicht berufstätigen Frau hätten
der Bank auffallen müssen.
OLG Koblenz - Az: 5 W 568/03 |