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Stornokosten – haftet der Ehegatte?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bucht ein Ehegatte eine teure Fernreise, so ist der andere Ehegatte nicht automatisch verpflichtet, die Kosten für den Fall zu übernehmen, daß der Buchende die Kosten nicht bezahlen kann.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepartner eine teure Fernreise gebuchte, diese dann jedoch storniert und die in Rechnung gestellten Stornokosten nicht beglichen.

Nach Ansicht des Gerichts kann sich das Reisebüro nicht an den anderen Ehegatten wenden.


OLG Köln, 14.11.1990 - Az: 2 U 86/90


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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