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Unfallversicherung schützt nicht bei Klassenfahrt!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein volljähriger Schüler während einer Klassenfahrt beim Klettern auf dem Fenstersims aus dem Fenster, so hat er keinen Leistungsanspruch gegen die Unfallversicherung. Es kann nicht von einer alterbedingten Reduzierung der Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden, da der Schüler volljährig ist.
Revision wurde zugelassen.


LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - Az: L 2 U 39/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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