Fügen Kinder - im vorliegenden Fall ein 10-jähriges Kind - anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schäden zu, so müssen sie grundsätzlich hierfür haften.
Kann bei mehreren Kindern nicht festgestellt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist, so haften alle gemeinsam.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt der Fall dem BGH vor.
Kann bei mehreren Kindern nicht festgestellt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist, so haften alle gemeinsam.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt der Fall dem BGH vor.
OLG Koblenz - Az: 10 U 998/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


