Leidet ein Mann unter Fruchtbarkeitsstörungen, so ist seitens der Krankenkasse lediglich eine Behandlung zu bezahlen. Die Kosten für eine zweite Behandlung um ein zweites Kind zu zeugen, müssen nicht übernommen werden. Das Selbstbestimmungsrecht geht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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