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Kind zur Klassenfahrt angemeldet – Zahlungspflicht!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben Eltern ihr Kind zur Klassenfahrt schriftlich angemeldet, so sind sie zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet. Diese Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn das Kind aufgrund einer Krankheit nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Die Einverständniserklärung

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg