Haben Eltern ihr Kind zur Klassenfahrt schriftlich angemeldet, so sind sie zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet. Diese Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn das Kind aufgrund einer Krankheit nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Die Einverständniserklärung
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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