| Elternrente als Einkommen? |
| Ein Verstoß gegen
den allgemeinen Gleichheitssatz auf Grund der Berücksichtigung der
Elternrente als Einkommen liegt auch dann nicht vor, wenn Bezieher von
Arbeitslosenhilfe mit Unterhaltsansprüchen schlechtergestellt sind
als Bezieher ohne unterhaltspflichtige Angehörige.
Es ist nahe liegend, dass bei Prüfung der Bedürftigkeit eine unterschiedliche Behandlung von Personen, die nicht über Unterhaltsleistungen verfügen und von Personen denen gesetzlicher Unterhalt oder einen diesem entsprechende Leistung gewährt wird gerechtfertigt ist. BSG - Az: B 11 AL 65/02 |