Nehmen Eheleute nach ihrer Trennung gemeinsam Kredite auf, so haften sie hierfür gemeinsam. Auf die Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund von Sittenwidrigkeit kann sich ein Partner nicht ohne weiteres berufen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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