Wurde ein Jugendlicher bis zum Unfalltod seiner Mutter durch diese unterhalten und ernährt, so sind die Kosten der Heimunterbringung zu ersetzen.
Es ist unerheblich, ob die Mutter zur Erziehung des Jugendlichen in der Lage war.
Es ist unerheblich, ob die Mutter zur Erziehung des Jugendlichen in der Lage war.
OLG Celle - Az: 14 U 188/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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