Ein an Kinder und Jugendliche gerichtetes Gewinnspiel (hier: Rubbel-Gewinnspiel) mit der Chance auf sehr hohe Geldgewinne bei Kauf geringwertiger Produkte verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Hohe Geldpreise haben einen besonders starken Anlockeffekt. Außerdem entsteht bei der Koppelung von Warenkauf und Gewinnchance ein intensiver Kaufzwang.
Bei Kindern und Jugendlichen werden diese Anreizeffekte auf Grund ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit noch verstärkt.
Hohe Geldpreise haben einen besonders starken Anlockeffekt. Außerdem entsteht bei der Koppelung von Warenkauf und Gewinnchance ein intensiver Kaufzwang.
Bei Kindern und Jugendlichen werden diese Anreizeffekte auf Grund ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit noch verstärkt.
LG München I, 26.03.2003 - Az: 33 O 1562/03
ECLI:DE:LGMUEN1:2003:0225.33O1562.03.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz, RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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