| An Kinder gerichtetes Gewinnspiel mit der Chance auf hohe Gewinne bei Kauf geringwertiger Waren ist unzulässig |
| Ein an Kinder und Jugendliche
gerichtetes Gewinnspiel mit der Chance auf sehr hohe Geldgewinne bei Kauf
geringwertiger Produkte verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Hohe Geldpreise haben einen besonders starken Anlockeffekt. Außerdem
entsteht bei der Koppelung von Warenkauf und Gewinnchance ein intensiver
Kaufzwang. Bei Kindern und Jugendlichen werden diese Anreizeffekte auf
Grund ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit noch verstärkt.
LG München I, 26.3.2003 - Az: 33 O 1562/03 |