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An Kinder gerichtetes Gewinnspiel mit der Chance auf hohe Gewinne bei Kauf geringwertiger Waren ist unzulässig
Ein an Kinder und Jugendliche gerichtetes Gewinnspiel mit der Chance auf sehr hohe Geldgewinne bei Kauf geringwertiger Produkte verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Hohe Geldpreise haben einen besonders starken Anlockeffekt. Außerdem entsteht bei der Koppelung von Warenkauf und Gewinnchance ein intensiver Kaufzwang. Bei Kindern und Jugendlichen werden diese Anreizeffekte auf Grund ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit noch verstärkt.

LG München I, 26.3.2003 - Az: 33 O 1562/03