| Aufgaben des Verfahrenspflegers |
| Der Verfahrenspfleger ist
" Sprachrohr " des Kindes im Sorgerechtsverfahren. Dagegen ist es nicht
seine Aufgabe, die dem objektiven Kindeswohl am besten dienende Entscheidung
zu erforschen und dazu Ermittlungen durchzuführen, eine Familienanamnese
zu erstellen oder Vermittlungsversuche zu unternehmen.
OLG Dresden, Beschluss vom
6.11.2001 - 20 WF 653/01
Ebenso: OLG Rostock, Beschluss vom 26.11.2001 - 10 UF 314/01 |