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Aufgaben des Verfahrenspflegers im Sorgerechtsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Verfahrenspfleger ist „Sprachrohr“ des Kindes im Sorgerechtsverfahren.

Dagegen ist es nicht seine Aufgabe, die dem objektiven Kindeswohl am besten dienende Entscheidung zu erforschen und dazu Ermittlungen durchzuführen, eine Familienanamnese zu erstellen oder Vermittlungsversuche zu unternehmen.


OLG Dresden, 06.11.2001 - Az: 20 WF 653/01

Quelle: FamRZ 2002, 968


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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