Als Geschlecht einer Person kann nur die Bezeichnung " männlich " oder " weiblich " eingetragen werden. Eine Eintragung als Zwitter , Intersexueller oder Hermaphrodit ist nach geltendem Recht nicht möglich.
AG München, 13.09.2001 - Az: 722 UR III 302/0 0
Quelle: FamRZ 2002, 955
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