| Geschlecht nur männlich oder weiblich |
| Als Geschlecht einer Person
kann nur die Bezeichnung " männlich " oder " weiblich " eingetragen
werden. Eine Eintragung als Zwitter , Intersexueller oder Hermaphrodit
ist nach geltendem Recht nicht möglich.
Amtsgericht München,
13.9.2001 - 722 UR III 302/0 0
|