Die Versagung einer Ehescheidung darf nur in ungewöhnlichen und schwerwiegenden Fällen versagt werden. Eine dauerhafte Behinderung des Umgangsrechtes durch einen Ehepartner ist hierzu nicht ausreichend. § 1568 BGB ermöglicht die Versagung einer Ehescheidung einer gescheiterten Ehe wenn und solange die Aufrechterhaltung
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


