|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |SONSTIGES|
Keine sexuellen Beziehungen innerhalb der Bundeswehr
Sexuelle Beziehungen zwischen männlichen und/oder weiblichen Soldaten können innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden, da der Zusammenhalt der Truppe dadurch empfindlich gestört werden würde. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um hetero - oder homosexuelles Fehlverhalten oder um persönlichkeitsbedingte Neigungssexualität handelt.

BVerwG, Urt. vom 9.10.2001 - 2 WD 10/01
(Truppendienstgericht Süd)
Quelle: NJW 2002,1514