| Keine sexuellen Beziehungen innerhalb der Bundeswehr |
| Sexuelle Beziehungen zwischen
männlichen und/oder weiblichen Soldaten können innerhalb der
Bundeswehr nicht toleriert werden, da der Zusammenhalt der Truppe dadurch
empfindlich gestört werden würde. Dabei macht es keinen Unterschied,
ob es sich um hetero - oder homosexuelles Fehlverhalten oder um persönlichkeitsbedingte
Neigungssexualität handelt.
BVerwG, Urt. vom 9.10.2001
- 2 WD 10/01
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