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Keine sexuellen Beziehungen innerhalb der Bundeswehr

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sexuelle Beziehungen zwischen männlichen und/oder weiblichen Soldaten können innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden, da der Zusammenhalt der Truppe dadurch empfindlich gestört werden würde. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um hetero - oder homosexuelles Fehlverhalten oder um persönlichkeitsbedingte Neigungssexualität handelt.


BVerwG, 09.10.2001 - Az: 2 WD 10/01 (Truppendienstgericht Süd)

Quelle: NJW 2002,1514


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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