| Änderung der BGH- Rechtsprechung eröffnet Abänderungsmöglichkeiten |
| Die Änderung der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zur so genannten Anrechnungsmethode eröffnet bei Prozessvergleichen
die Abänderungsklage.
BGH, Urteil vom 5.9.2001
- XII ZR 108/00
Anmerkung AnwaltOnline: die in einer Grundsatzentscheidung hat der BGH vor kurzem seine zuvor vertretene Rechtsauffassung zur Anrechnung von Einkünften des Unterhaltsberechtigtenehegatten auf den Unterhalt wesentlich geändert (Stichwort: Differenzmethode statt Anrechnungsmethode). In der vorliegenden Entscheidung wird klargestellt, dass die neue Rechtsprechung zur Abänderung bisheriger in Prozessvergleichen getroffenen Unterhaltsregelungen führen kann. |