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Änderung der BGH- Rechtsprechung eröffnet Abänderungsmöglichkeiten
Die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur so genannten Anrechnungsmethode eröffnet bei Prozessvergleichen die Abänderungsklage.

BGH, Urteil vom 5.9.2001 - XII ZR 108/00
Quelle: der Familienrechtsberater 2002,12.

Anmerkung AnwaltOnline: die in einer Grundsatzentscheidung hat der BGH vor kurzem seine zuvor vertretene Rechtsauffassung zur Anrechnung von Einkünften des Unterhaltsberechtigtenehegatten auf den Unterhalt wesentlich geändert (Stichwort: Differenzmethode statt Anrechnungsmethode). In der vorliegenden Entscheidung wird klargestellt, dass die neue Rechtsprechung zur Abänderung bisheriger in Prozessvergleichen getroffenen Unterhaltsregelungen führen kann.