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Fragen der Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe kann nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller Eigentümer eines Hausgrundstücks ist, welches als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist, den Kredit für die Prozesskosten aufzunehmen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.1.2001 - 9 WF 1/01
Quelle: FamRZ 2002, 105