| Fragen der Prozesskostenhilfe |
| Prozesskostenhilfe kann
nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller Eigentümer eines Hausgrundstücks
ist, welches als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann
und es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist, den Kredit
für die Prozesskosten aufzunehmen.
OLG Koblenz, Beschluss vom
11.1.2001 - 9 WF 1/01
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