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Keine Berücksichtigung von Verteidigerkosten bei sexuellem Missbrauch
Die Verteidigerkosten, die einem Vater im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs seines Kindes entstanden sind, kann er gegen Unterhaltsansprüche des missbrauchten Kindes oder anderer Kinder nicht als unterhaltsmindernde Belastungen anführen.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, 17.1.2001 – 150 F 5549/99
Quelle FamRZ 2001, 1727