| Keine Berücksichtigung von Verteidigerkosten bei sexuellem Missbrauch |
| Die Verteidigerkosten, die
einem Vater im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs seines Kindes
entstanden sind, kann er gegen Unterhaltsansprüche des missbrauchten
Kindes oder anderer Kinder nicht als unterhaltsmindernde Belastungen anführen.
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,
17.1.2001 – 150 F 5549/99
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