| Anfechtung durch die Mutter auch bei Samenspende |
| Folgender Fall war zu entscheiden:
wegen Unfruchtbarkeit der Ehefrau haben die miteinander verheirateten Parteien
in Dänemark eine Befruchtung durch eine anonyme Samenspende vornehmen
lassen. Daraus ist ein Kind hervorgegangen. Einige Zeit später haben
sich die Eheleute getrennt. Die Mutter verweigert dem Ehemann den Umgang
mit dem Kind und hat eine Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht.
Das Gericht hat entschieden, dass die Vaterschaftsanfechtung nicht schon deshalb unzulässig ist, weil beide Eheleute mit der Samenspende einverstanden waren, die wirkliche Vaterschaft des Kindes nicht festgestellt werden kann und die Anfechtung nicht dem Wohl des Kindes dient. OLG Celle, Beschluss vom
20.2.2001 - 15 WF 38/01
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