| Empfängnisverhütung auf eigene Rechnung |
| Nach Beendigung der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft hat der Partner, der allein die Kosten für eine
Empfängnisverhütung getragen hat, grundsätzlich keinen Anspruch
auf Erstattung dieser Kosten. Dies gilt auch dann, wenn, solange Verhütungsmaßnahmen
angewandt wurden, geschlechtliche Beziehungen zu einem anderen aufrechterhalten
worden sind.
Amtsgericht Trier, Urteil
vom 6.4.2001 - 32C 61/01.
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