Sofern eine sorgeberechtigte Mutter erneut geheiratet hat, so kann eine Namensänderung des Kindes aus erster Ehe gewünscht sein. Versagt der Vater seine Zustimmung, so kann diese vom Familiengericht ersetzt werden, wenn die Namensänderung dem Kindeswohl entspricht. Erhebliche Bedeutung kommt hierbei dem Wunsch des Kindes, den neuen Namen anzunehmen, bei. Gleichwohl kommt es auch auf
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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