| Christiansdottir für Tochter ist zulässig |
| Der Name Christiansdottir
kann als zweiter Vorname neben einem eindeutig weiblichen Vornamen eingetragen
werden. Es besteht keine Gefahr, daß aufgrund des Namensteils "Christian"
der einheitliche Name nach deutschen Verständnis als männlicher
Name ausgelegt wird.
KG, 29.3.2006 - Az: 1 W 71/05 Anmerkung AnwaltOnline: Der zweite Name Christiansdottir ist ein isländischer Abstammungsname (=Tochter von Christian). Isländer verwenden keine Nachnahmen im deutschen Sinne. |