| Namensänderung nach Tod der Mutter? |
| Das geltende Recht gestattet
dem Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mutter nicht verheiratet
war und nach deren Tod die Sorge für das Kind erlangt, nicht, dem
Kind seinen Namen zu erteilen.
Angesichts der bewussten und eindeutigen Willensentscheidung des Gesetzgebers ist eine Abhilfe durch Analogieschlüsse nicht möglich. BGH, 10.8.2005 - Az: XII ZB 112/05 |